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Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 26.11.2022 15:00
von Änne
Hallo aus Berlin, wir sind seit Herbst 2021 -nach langer Suche- glückliche Besitzer eines Estrel C34N, Baujahr 2001.
Den Klapper ziehen wir bisher mit unserem VW T4 gleichen Baujahrs. Jetzt habe ich einen genauen Blick in den KFZ Schein geworfen und festgestellt, dass das Zugfahrzeug für die Nutzung der 100er Zulassung 1465kg Leergewicht haben müßte- steht so in der Fußzeile. Für den Bulli ja kein Problem, aber er ist ja auch nicht mehr der Jüngste. Sollte er mal schwächeln hätten wir noch einen jungen Skoda Oktavia ( 1302kg Leergewicht und Anhängelast gebremst 1500kg). Mit diesem dürfte ich dann ja wohl nicht mit 100kmh über die Autobahn huschen?
Wie sehe denn eine polizeiliche Kontrolle aus? Kontrollieren die die Gewichte- was ja dicke passt, oder richten sie sich stur nacht dem Text?
Auf dem Typenschild der Klappers steht übrigens ein Gesamtgewicht von 850kg und im Schein 950kg.
Der KFZ Schein unseres "großen" Dethleffs passt schon eher: bei einem zul. Gesamtgewicht von 1300kg müßte der Zugwagen 1350kg Leergewicht haben.
Hat mit diesem Problem jemand Erfahrung?
Einen Termin bei der Berliner KFZ Zulassungsstelle für eine eventuelle Korrektur zu bekommen bedeutet sehr viel Geduld aufzuweisen.
Gruß Änne

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 27.11.2022 12:02
von Nordseekrabbe
Moin Änne,

ohne die Regelungen für die 100er-Zulassung jetzt im Einzelnen im Kopf zu haben, hängt das mögliche Mindestgewicht des Zugfahrzeugs u. a. davon ab, ob dein Esterel mit hydraulischen Schwingungsdämpfern, einer Bremse und evtl. einer Antischlingerkupplung ausgestattet ist. Bei meinem früheren Esterel mit 750 kg habe ich damals in einer Anhängerwerkstatt die Schwingungsdämpfer für die 100er-Zulassung nachrüsten lassen und hatte selbst eine ASK nachgerüstet. Mit meinem damaligen Zugfahrzeug (Astra Kombi Bj. 1998) hatte ich danach keine Probleme hinsichtlich der Gewichtsverhältnisse.

In den Papieren meines jetzigen Wohnwagens, einem Rapido Hubdachwohnwagen mit 850 kg zGG, ist für die 100er-Zulassung ein Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs von 1.063 kg eingetragen. In der 100er-Bestätigung ist dabei noch nicht die Antischlingerkupplung berücksichtigt, die ich nach dem Kauf nachgerüstet habe. Die 100er-Zulassung stammt noch vom Vorbesitzer, der keine ASK verbaut hatte. Aber der Rapido hat hydraulische Schwingungsdämpfer und eine Bremse.

An deiner Stelle würde ich mal mit dem Esterel bei der zuständigen TÜV- oder Dekra-Stelle vorbeifahren und dort fragen, welche Voraussetzungen der Esterel mitbringen müsste, um das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs absenken zu können.

Was die Unstimmigkeit von 850 kg und 950 kg angeht: Vielleicht ist der Esterel mal irgendwann aufgelastet worden und hat nur neue Papiere, aber kein neues Typenschild bekommen? Dann würden eher die 950 kg stimmen. Oder es ist ein simpler Tippfehler bei Ausstellung der Papiere passiert - dann wären die 850 kg richtig.

LG Anne

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 27.11.2022 14:36
von Änne
Hallo Anne,
vielen Dank für Deine Antwort.
Der Esterel hat eine 100er Zulassung mit Stoßdämpfern, ASK und ist gebremst.
Er ist ja auch vom Baujahr her einer der Letzten.
Ich werde dann vielleicht doch einmal beim TÜV nachfragen- Eintragungsfehler sind ja auch nicht wirklich selten.
Viele Grüße Änne

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 27.11.2022 20:08
von viperchannel
Das ist an sich recht einfach:
Fahrzeug muss ABS haben
Anhänger muss für 100km/h geeignet sein (ab einem bestimmten BJ sind das alle)
Reifen müssen Geschwindigkeitsindex L haben (120km/h oder mehr)
Reifen müssen jünger sein als 6 Jahre.

Dann wird ein Umrechnungsfaktot von 0.3 angewendet. Also müsste dein Hänger ein zul ges. Gewicht von ~440kg haben. (440/0,3=1467kg Leermasse des Zugfahrzeugs) Das kann schonmal vorne und hinten nicht stimmen.

Wenn der Hänger zusätzlich eine Auflaufbremse und Hydr. Stoßdämpfer hat, wird ein Umrechungsfakor von 0,8 oder 1,0 angewendet bei Wohnwagen oder 1,1 oder 1,2 bei anderen Anhängern, je nachdem wie deiner geschlüsselt ist. Der höhere Wert, also die 1,0 bzw 1,2 erreicht man nur, wenn der Hänger eine Antischlingerkupplung hat.

Die Differenz von zb 0,8 zu 1,0 hängt davon ab, ob du eine Stabilisierungseinrichtung am Zugfahrzeug hast. Quasi ein Anhänger ESP. Das gibt es bei vielen Serienmäßigen AHKs. Nennt sich dann Gespannstabilisierung o.ä.

Da bei dir garnichts passt, musst du das korregieren lassen. Und ja, bei den typischen Urlaubskontrollen wird das kontrolliert und auch gewogen.

Wichtig ist, wenn du zum Tüv gehst, dass er dir auch zusätzlich zur 9. Ausnahmeverordnung auch ein Beiblatt zur Korrektur der Fahrzeugpapiere ausstellt. Das sieht aus wie ein Stück Fahrzeugschein, wo drinsteht, was die Tante auf der Zulassungsstelle eintragen muss. Ohne diesen Zettel trägt sie dir nur ein, dass 100km/h zulässig sind, wenn die Bedingungen der 9 Ausnahmeverordnung vom zB 27.11.2022 erfüllt sind. In dem Fall gibt es auch keine gesiegelte 100km/h Plakette. Zwar darfst du dann auch 100 Fahren, wirst aber permanent rausgezogen und musst den Tüv Wisch mitführen. Warum es das gibt, weiss ich auch nicht, hatte es aber neulich auf der Zulassungstelle genau darüber.

Ich vermute mal, der Prüfer hat die Papiere erstellt und dabei die Daten eines anderen Wohnwagens aufgerufen.

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 29.11.2022 16:55
von Änne
Offensichtlich muß ich das Kuddelmuddel in meinen Papieren durch TÜV und Zulassungsstelle bereinigen lassen.
Auch wenn ich mir nicht sicher bin, dass ein Oktavia mit kleinem Esterel Hängerchen zur Überprüfung der Gewichte veranlassen würde- sicher ist sicher :)

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 29.11.2022 18:02
von viperchannel
Wenn du doch mal mit 110 einen LKW überholst und angehalten wirst, ist halt der Lappen weg. Denn erstmal zählt das, was in den Papieren steht.
Ich habe einen Hänger hier, der schon von 3 unterschiedlichen Zulassungstellen immer ein gesiegeltes 100er Schild bekommen hat, aber nie hätte 100 fahren dürfen. Auch der Tüv hat es 20 Jahre nicht gemerkt. War 3x ein Fehler der Zulassungsstelle. Hätte ich es nicht gemerkt und den Hänger technisch 100kmh konform umgerüstet und die Papiere anpassen lassen, wäre ich im Falle des Falles auch dran gewesen.
Er hatte nur eine Eintragung, dass auch Reifen für 100km/h zulässig sind, was von allen falsch interpretiert wurde und hatte nichtmal Stoßdämpfer (2.7t Hänger)

Ich würde das bei einer Prüforganisation berichtigen lassen, kostet ca 40€ und dann nochmal ca 20€ auf dem Amt und du bist auf der sicheren Seite.

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 29.11.2022 21:57
von Änne
Das ist auch mein Plan 👍
Viele Grüße Änne

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 01.12.2022 08:38
von viperchannel
Gib bescheid, was dabei rausgekommen ist. Nicht, dass es doch irgend einen Sinn ergeben hat, der sich mir/uns einfach nicht erschlossen hat.

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 01.11.2023 12:47
von Änne
Im August war die HU und Gasprüfung fällig und bei dieser Gelegenheit habe ein Gutachten bekommen, das dann auch bestätigt: Leergewicht des Zugfahrzeuges größer / gleich des Gesamtgewichts des Wohnwagens. Das heißt der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 950kg also muß das Fahrzeug mindestens 950kg Leermasse besitzen.
Inzwischen ist auch die Korrektur im KFZ Schein erfolgt- dies allerdings erst Ende Oktober, da es mit Terminen bei Berliner Behörden immer noch nicht so richtig klappen will.
Es war eine fehlerhafte Eintragung, die bei der Umschreibung nicht erkannt wurde.

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 07.04.2024 20:08
von Klappifan1957
Hallo zusammen,

habe gestern eine interessante Info erhalten bezüglich der Tempo 100 Zulassung von Wohnwagen.
Im Wesentlichen mitentscheidend ist ob der Wohnwagen über Stoßdämpfer oder nur Bedienelemente verfügt..
Heute meinen von unten betrachtet hat offensichtlich Drehstäbe so ähnlich wie die französischen Fahrzeuge in den 80er Jahren z.b.

Bin wie immer sehr gespannt auf eure Infos diesbezüglich.

Liebe Grüße aus Bielefeld von Burkhard

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 08.04.2024 12:02
von ABurger
Moin Burkhard,

das wundert mich jetzt aber, daß Du das fragst.
Mit 1.300 kg zul. Ges.-Gew. sollte Dein Anhänger doch schon Stoßdämpfer an den Achsen verbaut haben - oder?
Falls dem nicht so ist und Du möchtest eine 100er-Zulassung beantragen, müssen welche nachgerüstet werden,
das erledigt Dir jede Anhängerwerkstatt - die z.B. die erforderlichen Halterungen anschweißen kann.

Außerdem wirst Du eine Antischlingerkupplung vorweisen müssen und überhaupt müssen die Achse,
die Auflaufeinrichtung und die Deichsel schonmal für 100km/h zugelassen sein,
sowie auch die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein dürfen.

Genaues erfährst Du aber bei einem Prüfingenieur z.B. beim TÜV.
Der kann auch gleich mal Dein Zugfahrzeug daraufhin beurteilen, ob das geeignet ist,
einen 1.300 kg-Anhänger zu ziehen, um damit 100 km/h fahren zu können.

BTW
Das Internet ist im Übrigen vollgestopft mit Infos über diese Thematik.
Nennt sich "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)",
Link >> https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00998.html
Ein paar grobe Erläuterungen dazu hier >> https://www.unsinn.de/anhaenger-blog/20 ... u-beachten

Viel Ausdauer und Spaß beim Hineinlesen und ggf. bei der späteren Umsetzung!

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PS:
Wolltest Du nicht was rumschicken, bzgl. des 1.300kg-Anhängers,
eine eMail habe ich Dir jedenfalls zukommen lassen?

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 08.04.2024 16:48
von Klappifan1957
Hallo Rüdiger, ja das mit dem rumschicken klappt soweit noch nicht da das System wird das noch nicht erlaubt vielleicht muss ich erst längere Zeit oder mit mehreren Beiträgen die präsent sein.

Liebe Grüße Burkhard

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 08.04.2024 18:06
von Herr Kaiser
Hallo Burkhard,
wenn Du hier im Forum persöniche Nachrichten an andere User senden willst, dann sollte das schon seit einiger Zeit bei Dir funktionieren (Gruppe: Registrierte Benutzer 3):
klicke einfach auf den Usernamen (z. B. im rechten Feld neben einem Beitrag) und es öffnet sich das Profil des Users oder der Userin. Da kannst Du dann links in der Mitte bei den Kontaktdaten wählen, ob Du eine Mail an die vom User hinterlegte Adresse senden willst, oder ihm eine PN (private Nachricht) schicken willst.

Sollte das nicht klappen, melde Dich hier einfach nochmal (müsste aber klappen).

Schöne Grüße vom Moderator
Herr Kaiser

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 09.04.2024 14:07
von Klappifan1957
Hallo Herr Kaiser,

danke für den ausführlichen Ratschlag.

Liebe Grüße

Burkhardt aus Bielefeld

Re: Leergewicht des Zugwagens und 100er Zulassung

Verfasst: 09.04.2024 14:25
von Matterhorn
Die 100 km/h Zulassung scheint in D etwas aufwendiger zu sein. Es braucht eine amtliche 100 km/h Plakette die man bei einer Zulassungsstelle anfordern muss. Die Bedingungen und das Vorgehen wurde weiter oben exakt beschrieben. In der CH ist alles viel einfacher, hier kannst Du 100 km/h fahren ohne Prüfung und amtliches Siegel, es gilt die Eigenverantwortung. Im Fahrzeugbrief muss einfach nur stehen dass der Anhänger für 100 km/h zugelassen ist.