§21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Sputz69
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§21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Beitrag von Sputz69 »

Hallo,
wir haben gestern einen Paradiso Gran Beach, Baujahr 1997, aus den Niederlanden importiert.
Das Kurzzeitkennzeichen ist noch 2 Tage, bis zu 01.03.2011 gültig, da wäre es natürlich schön, wenn ich da die Vollabnahme erledigen kann.
Hierzu soll es hilfreich sein, wenn man schon Unterlagen für die Bremsen, Achse und Auflaufvorrichtung mitbringt.
Bei unserem Paradiso ist alles von ALKO.

Kann mir jemand Kopien seiner Unterlagen zur Verfügung stellen?

Achse:
BN: 20;
Typ: B 700-5

Bremse:
ECE-Prüfnr: 361-070-92;
Typ: 1636 G

Auflaufeinrichtung:
AL-KO 80 S/2 Ausführung B;
EG Pr.-Nr: 1509807
Schlangenlinie M1399

Und noch diverse andere Angaben.

Vielen Dank
Grüße
Thorsten
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Dieseldoc
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Beitrag von Dieseldoc »

Thorsten,
ruf doch hier mal an und frag nach Infos http://www.al-ko.de/anhaengerkomponenten-kontakt-impressum.htm

Ich hab leider nur Unterlagen von Peitz bzw. BPW Bild
Zuletzt geändert von Dieseldoc am 27.02.2011 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen [schild]Der mit den Dieseln kämpft[/schild]
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Sputz69
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Beitrag von Sputz69 »

Hallo,

§ 21 Prüfung war völlig unkompliziert und problemlos. Ohne Bremsenberechnung.
Für das Alko-Fahrwerk hatte der Tüv (Tüv Hanse = Tüv Süd) alle Daten im Rechner.
Der Prüfer freundlich, kompetent und unkompliziert.
Bemängelt wurden lediglich ein gesprungenes Rücklicht, Spiel in einem Radlager und,
dass das Reserverad nur einfach statt doppelt gesichert ist.
Zulässiges Gesamtgewicht sind 750 kg, also 50 kg mehr als in den Niederlanden. Ging auch problemlos.
Die Waage hat jedoch ein Leergewicht von 500 kg gemessen, bei absolut ausgeräumtem Wagen, bis auf das Reserverad.
Also ohne Polster, Tische, Gasflasche.
Die Prospektangabe von 370 kg Leergewicht kann sich dann ja wohl nur auf ein Fahrzeug ohne Küchenblock und ohne Staukästen beziehen.
Wo sollen sonst die 130 kg herkommen, was soll sowas?

Morgen geht´s zur Zulassungsstelle.

Grüße
Thorsten
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Rollo
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Beitrag von Rollo »

Glückwunsch, es geht also auch mal unkompliziert. :hamster:
2132 Tschüß Rollo




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Caruso
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk

Beitrag von Caruso »

Sputz69 hat geschrieben: Die Prospektangabe von 370 kg Leergewicht kann sich dann ja wohl nur auf ein Fahrzeug ohne Küchenblock und ohne Staukästen beziehen.
Wo sollen sonst die 130 kg herkommen, was soll sowas?
Das machen alle Wohnwagenhersteller so.
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