Ist da eigentlicha auch das aufgeklappte Zelt mit versichert bei einer Vollkasko, wenn es z.B. durch Sturm beschädigt wird?
Das kannst Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfahren, die sind Bestandteil jeder Versicherungspolice und müssen Dir vor Abschluß einer Versicherung zugänglich gemacht werden.
Grundsätzlich ist es so, daß man immer eine Anhänger-
Haftpflichtversicherung benötigt, wenn man den Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum bewegen möchte.
Diese deckt Schäden ab, die durch das versicherte Fz verursacht werden, wie z.B. Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden ab, die man anderen Verkehrsteilnehmern mit dem Fz zufügen.
Sie zahlt niemals für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Zusätzlich kann man
freiwillig eine
Teilkasko abschließen, die dann Schäden am eigenen Fz absichert, wie z.B. Brand oder Explosion, Glasbruchschäden, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub, Einwirkung von Sturm (ab Stärke 7 oder 8 ), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
Eine
Vollkaskoversicherung zahlt für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Auto, Vandalismus sowie alle Leistungen der Teilkasko (weil in die VK inkludiert) wie Diebstahl oder Sturmschäden. - Also wäre Dein angefragter Fall eingeschlossen - allerdings
dran denken, Versicherungen zahlen erst ab einer festgelegten Sturm-Stärke!
Die jeweiligen Einzelheiten muß man immer vorher erfragen bzw. zuvor aushandeln.
Was nicht auf dem Papier steht, gilt nicht.
Meine Angaben beziehen sich jetzt auf Deutschland, welche Abweichungen davon für Östereich gelten, kann ich leider nicht sagen.
Da solltest Du bei Deinem jeweiligen Agenten oder Vers.-Makler nachfragen.
Zusatz-Versicherungen sind immer etwas individuelles ...
